Das Mietrecht in der Schweiz ist dem deutschen relativ ähnlich, beinhaltet aber einige Aspekte, die man in Deutschland nicht kennt. So gibt es auch hier, wie beim Mieten einer Wohnung in der Schweiz, ein paar Besonderheiten.
Der Mietvertrag in der Schweiz
Gleich ist, dass vor dem Einzug ein Mietvertrag in der Schweiz unterzeichnet wird, in dem die wichtigsten Punkte zum Mietverhältnis festgehalten werden. Der Vertrag kann befristet oder unbefristet sein. Bei einer gemeinsamen Besichtigung der Wohnung von Vermieter und Mieter werden ebenfalls vor dem Einzug etwaige Schäden in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Achte darauf, dass alle Mängel dokumentiert werden, sonst musst Du eventuell bei Deinem Auszug dafür aufkommen.
Das Mietrecht in der Schweiz: Besonderheiten
Eine Besonderheit des Mietrechts in der Schweiz ist der sogennante Mietzins, der Mietpreis. Wie auch in Deutschland ist die Höhe des Mietzinses im Mietvertrag festgelegt. Allerdings ist er an Hypothekarzinssatz des Bundes gekoppelt, der alle drei Monate neu festgelegt wird. Steigt der Zinssatz kann der Mieter den Mietzins um den gleichen Prozentsatz erhöhen. Er muss ihn aber auch senken, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz sinkt.
Eine weitere Besonderheit im Vergleich zu Deutschland sind die Schlichtungsbehörden, die kantonal organisiert sind. Wie der Name schon erahnen lässt, können sich dort Mieter und Vermieter hinwenden, wenn sie einen Streit nicht selbst beilegen können. Darüber hinaus beraten die Schlichtungsbehörden aber auch bei Fragen zum Mietrecht in der Schweiz. Alternativ kannst Du Dich auch den Mieterveband wenden.
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