Als EU/ EFTA-Bürger brauchst Du zunächst keine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz dank der Personenfreizügigkeit. Auch für einen längeren Aufenthalt zum Arbeiten in der Schweiz erhälst Du grundsätzlich problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung. Besondere Regeln gelten allerdings für Rumänien, Bulgarien und Kroatien. Wie lange die jetzigen Regeln noch bestand haben ist aber fraglich, da in einer Schweizer Volksabstimmung zur Zuwanderung deren Begrenzung beschlossen wurde.
Nicht-EU/EFTA-Bürger brauchen zur Einreise ein Visum für die Schweiz und darüber hinaus eine Arbeitserlaubnis, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen.
Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz für Deutsche
Eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz für Deutsche ist nicht nötig, wenn Du nur einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen in 180 Tagen hast. Es macht keinen Unterschied, ob Du diese Zeit zur Jobsuche nutzt, arbeitest oder Du nur Deinen Urlaub in der Schweiz verbringst.
Hast Du einen Job, musst Du diesen in dem Kanton, in dem Du lebst, melden. Die Adressen der kantonalen Behörden sind auf der Webseite des Bundesamtes für Migration verfügbar. Du kannst aber auch ganz einfach Deine kurzfristige Erwerbstätigkeit online melden.
Wenn Du mehr als drei Monate in der Schweiz leben und arbeiten willst, brauchst Du eine Kurzaufenthaltsbewilligung bis zu einem Jahr oder eine Aufenthaltsbewilligung bis zu einem halben Jahr. Joblers zeigt Dir den Weg, um eine dieser Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz beantragen zu können.