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Die Arbeitserlaubnis in der Schweiz

Die Arbeitserlaubnis in der Schweiz 3 Februar, 2014Leave a comment

Die Arbeitserlaubnis in der Schweiz hängt eng mit der Aufenthaltsgenehmigung zusammen. Ob oder ab wann Du die eine oder die andere Bewilligung brauchst ist von zweierlei abhängig: Erstens ob Du EU/EFTA-Bürger bist und zweitens von der Dauer Deines Aufenthalts in der Schweiz.

Die Arbeitserlaubnis in der Schweiz als Deutscher

Bislang brauchst Du als Deutscher keine Arbeitserlaubnis in der Schweiz. Du musst Deine Arbeit aber bei dem Kanton, in dem Du wohnst, melden. Auf der Webseite des Bundesamtes für Migration ist eine Liste mit den Adressen der kantonalen Behörden angegeben. Unter Umständen benötigst Du aber eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz. Entscheidend dafür ist die Dauer Deines Aufenthalts. Bist Du über drei Monate zum Arbeiten in der Schweiz, musst Du Deinen Aufenthalt genehmigen lassen.

Kürzlich gab es eine Volksabstimmung zur Zuwanderung in die Schweiz, bei der die Schweizer für eine Begrenzung der Einwanderung gestimmt haben. Deswegen ist unklar, wie lange die jetzigen Regelungen noch Bestand haben. Innerhalb der nächsten drei Jahre muss die Zuwanderung neu regelt werden.

Visum Schweiz

Arbeitserlaubnis in der Schweiz als Nicht-EU/EFTA-Bürger

Für Dich ist eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz als Nicht-EU/EFTA-Bürger Pflicht.  Darüber hinaus benötigst Du vom ersten Tag an ein Visum für die Schweiz.

Die Arbeitserlaubnis in der Schweiz beantragen

Eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz beantragen kannst Du als Nicht-EU/EFTA-Bürger beziehungsweise Dein Arbeitgeber bei der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörde vor Ort. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf findest Du auf der Seite des Bundesamtes für Migration.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis sind:

  • eine gute Qualifizierung, in der Regel ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mehrjährige Berufserfahrung
  • der Nachweis des Arbeitgebers, dass versucht wurde, die Stelle mit einem Schweizer, einem Ausländer mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz oder einem EU/EFTA-Bürger zu besetzen
  • Kriterien wie die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, Sprachkenntnisse und das Alter, die eine nachhaltige Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft erkennen lassen

In begründeten Fällen gibt es aber auch Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen. Mehr Informationen dazu und der Arbeitserlaubnis in der Schweiz im Allgemeinen findest Du auf der Webseite des Bundesamtes für Migration.